Kauf einer Immobilie Prozess

Der Kauf einer Immobilie kann manchmal ein entmutigender Prozess sein. Dies kann noch verstärkt werden, wenn sich die Immobilie an einem fremden Ort befindet. Hier bei AlpLifestyle stellen wir sicher, dass alle unsere Kunden bei jedem Schritt ihres Immobilienkaufs unterstützt werden. Dies schließt alle relevanten Hilfestellungen ein, die für die Investition in eine Immobilie mit dem Ziel der Erzielung von Mieteinnahmen erforderlich sind.

Schweizer Immobilien Vorschriften

 

Die Lex Koller regelt den Erwerb von Wohneigentum in der Schweiz durch ausländische Investoren, diese Regeln sind im Schweizer Bundesrecht geregelt.

Nicht in der Schweiz ansässige Personen müssen alle erforderlichen Kriterien dieser Vorschriften sowie die Vorschriften des Kantons (Region), in dem sie eine Immobilie erwerben, erfüllen. Dies geschieht in der Regel in Form einer Genehmigung der Bundesbehörden und des jeweiligen Kantons.

Die Lex Koller ermöglicht den Erwerb von Immobilien in den Hauptkantonen Wallis, Freiburg, Waadt, Neuenburg, Graubünden, Bern und Tessin. In diesen Kantonen ist eine begrenzte Anzahl von Immobilienverkäufen pro Jahr vorgesehen (derzeit 1.440). Daher ist es möglich, Immobilien in den Hauptorten der Skigebiete zu kaufen, diese Gebiete stellen die beste Investitionsmöglichkeit dar.

Die Lex Koller findet keine Anwendung, wenn ein Nichtansässiger seine Schweizer Immobilie als Hauptwohnsitz erwirbt.

Grafik Wohnungspreise

Was ist der Prozess für den Kauf eines Schweizer Immobilien?

Alle Ausländer sind verpflichtet, eine Genehmigung für den Kauf eines Ferienhauses in der Schweiz zu beantragen. Der Kaufvorgang der Immobilie wird durch die Lex Koller geregelt, diese gilt für alle Käufe in der Schweiz, es sei denn, die Immobilie soll dem Käufer als Hauptwohnsitz dienen.

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Ein lokaler Schweizer Notar wird sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer handeln, um die Transaktion abzuschließen. Er ist dazu da, die Interessen beider Parteien zu schützen, und er wird die Urkunden und Dokumente aufsetzen, die für den rechtlichen Besitz erforderlich sind. Notargebühren, Grundbuchgebühren und staatliche Kaufsteuern variieren von Kanton zu Kanton.

Im Wallis müssen Sie zum Beispiel 3% einplanen. Die Gebühren sind vom Käufer zu zahlen, nicht vom Verkäufer. Alle Verträge werden in Schweizer Franken abgewickelt. Sobald der Käufer eine Wohnung ausgewählt hat, ist das Kaufverfahren über den Notar unkompliziert. Der Ablauf ist wie folgt:

Füllen Sie Formulare für persönliche Daten und Vollmachtsdokumente aus.

Einzahlung der vereinbarten Kaution auf das Notarkonto.

Unterzeichnung des Kaufvertrags.

Die Fertigstellung des Verkaufs

Wenn die Immobilie von einem Nicht-Schweizer gekauft wird, wird der Notar in dessen Namen bei den kantonalen Behörden eine Bewilligung beantragen. Die Dauer bis zur Erteilung der Bewilligung ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und hängt vom aktuellen Stand der Bewilligungen und Zuteilungen im jeweiligen Gebiet ab.

Sobald die Genehmigung vorliegt und das Grundstück fertiggestellt ist, wird der Notar den Kaufvertrag beim Grundbuchamt eintragen.

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Einkaufen Außerplanmäßige Neubauten in der Schweiz

Bei Neubauten, die nicht in Planung sind, erfolgt die Bezahlung in der Regel in Etappen über den Notar. Der Käufer unterschreibt eine Reservierungsvereinbarung und zahlt eine Anzahlung. Die Bank leistet die verbleibenden Abschlagszahlungen je nach Baufortschritt (in der Regel, wenn mit dem Fundament und dem Dach begonnen wird), wobei die letzte Zahlung nach einer zufriedenstellenden Inspektion der Mängel erfolgt.

Bei Neubauten gilt eine Garantie von 5 Jahren für Baumängel und 10 Jahren für versteckte Mängel.

Was Sind die Anschaffungskosten?

Die Kosten für den Kauf variieren je nach Kanton. Im Wallis (wo sich die AlpLifestyle-Skiobjekte befinden) zahlen Sie 3%, die sich aus Notargebühren, Grundbuchgebühren und staatlichen Kaufsteuern zusammensetzen. Zusätzlich ist eine Hypothekeneintragungsgebühr zu zahlen. Im Wallis beträgt diese 1,6% des Beleihungswertes.

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Schweizer Hypotheken

Schweizer Hypotheken

Lokale Banken beleihen bis zu 70% des Immobilienwerts, abhängig von Ihren finanziellen Verhältnissen. Höhere prozentuale LTVs sind möglich, wenn Sie Ihr Vermögen bei der Bank anlegen.

Sie müssen die 30% Kaution bezahlen und dann wird die Bank die Hypothek freigeben.

Die Zinssätze sind die niedrigsten in der entwickelten Welt, und die Banken vergeben Darlehen über 50 Jahre zu festen Zinssätzen (5-15 Jahre) unter 2% pro Jahr.

Eine Schweizer Hypothek (sowohl mit variablem als auch mit festem Zinssatz erhältlich) ist praktisch ein Überziehungskredit, der mit der Immobilie besichert ist, wobei der Kreditnehmer jedes Quartal Zinsen auf das Kapital zahlt.

Wohnungen mit einem Wert von mehr als CHF 2 Mio. werden als Luxusinvestitionen betrachtet. Dies beinhaltet einen maximalen LTV von 60% und eine Kapitalrückzahlung von mindestens 3%.

Die Rückzahlung des Kapitals kann bis zu 50 Jahre lang erfolgen und wird jährlich ausgezahlt.

Die letzten Stadien der Einkaufen

Um zu vermeiden, dass eine Immobilie gleichzeitig im Besitz von zwei Personen ist, müssen sich der Käufer und der Verkäufer aller zugehörigen Immobilien darauf einigen, wann die Verträge unterzeichnet werden und wann der Einzug stattfindet. Sobald die Hypotheken von der gewählten Bank bestätigt wurden, werden Sie zusammen mit dem Verkäufer zu einem Treffen mit dem Notar eingeladen. Bei diesem Termin werden die Verträge besprochen und vereinbart.

Die Notar

Die Kosten für den Notar sind ein Prozentsatz der Kosten für die Immobilie. Dieser kann je nach Kanton zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden.

Sie sind frei in der Wahl des Notars oder Rechtsberaters. Das heißt, Sie sind nicht verpflichtet, den Notar zu akzeptieren, der Ihnen empfohlen wird. Ihr Notar kümmert sich um den mit dem Kauf verbundenen Papierkram, einschließlich Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragungen.

Kauf einer Immobilie

Leitfaden für Immobilienkäufer

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