Kauf einer Immobilie in Schweiz
Wir haben einen leicht verständlichen Leitfaden zum Kauf von Immobilien in der Schweiz zusammengestellt, der Informationen enthält, die für Sie nützlich sein könnten.
Der Käuferleitfaden soll nur als grober informativer Leitfaden für den Immobilienkauf in der Schweiz dienen.
Der Schweizer Wirtschaft
Die Schweiz erreichte im Jahr 2020 einen wirtschaftlichen Freiheitsscore von 82,0 und ist damit die 5. freieste Volkswirtschaft der Welt. Platz in der europäischen Region, mit einem Wert, der deutlich über dem regionalen und weltweiten Durchschnitt liegt.
Mit einem Haushaltsüberschuss von 2,8 Milliarden Schweizer Franken im Jahr 2019, mehr als doppelt so viel wie ursprünglich geplant, soll der von der Schweizer Regierung vorgeschlagene Haushalt 2020 mit einem Überschuss von 600 Millionen Franken den Trend fortsetzen.
Die öffentliche Verwaltung in der Schweiz erfährt das höchste Vertrauen der Öffentlichkeit in die nationale Regierung in allen Ländern der OECD. Der Agrarsektor wird von der Regierung stark subventioniert, während die Arbeitsproduktivität in anderen Bereichen hoch ist. Obwohl es in der Schweiz nur sehr wenige Preisregulierungen gibt, werden die Preise für landwirtschaftliche Güter durch Interventionen aufrechterhalten, wenn eine monopolistische Preisbildung festgestellt wird.
Die Schweizer Immobilie Markt
Der Schweizer Immobilienmarkt ist weithin bekannt für seine Stärke mit sehr starken Preissteigerungen in den vergangenen Jahren, sowohl bei Mietobjekten als auch bei selbstgenutztem Wohneigentum. Die schnellste Expansion wurde im Bereich der Ski-Immobilien beobachtet. Die Schweizer Alpen sind die Heimat einiger der schönsten Immobilien der Welt, mit atemberaubenden Aussichten und vielen Aktivitäten in der Nähe.
Erstklassige Skigebiete und große städtische Gebiete verzeichneten die drastischsten Preissteigerungen aufgrund der Nachfrage nach Immobilien in diesen begehrten Lagen. In der Zwischenzeit bleiben die Immobilienpreise an anderen Standorten eher im Einklang mit den Inflationsraten.
Die rekordtiefen Kreditkosten unterstützen die hohe Nachfrage nach Immobilien, während das knappe Angebot auch in den kommenden Jahren für hohe Immobilienpreise sorgen wird.
Warum Immobilien in der Schweiz kaufen?
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Die Schweiz ist bei der internationalen Gemeinschaft beliebt für das Gefühl der Zuverlässigkeit, Stabilität und Sicherheit, das sie bietet. Die Lebens-, Bildungs- und Bauqualität sowie die Lage im Herzen Kontinentaleuropas sind sehr attraktiv. Es überrascht nicht, dass dies zu einer großen Nachfrage aus dem Ausland nach Schweizer Wohnsitzen oder Zweitwohnsitzen geführt hat.
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Dies hat zu Einschränkungen beim Bau von Zweitwohnungen in Gemeinden geführt, in denen Zweitwohnungen bereits über 20% des Wohnungsbestands ausmachen.
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Neue Immobilien, die über Genehmigungen für internationale Käufer verfügen (wie z.B. Chalet les Rahâs in Grimentz oder Le Montagnier in Champéry), sollten daher aufgrund des Mangels an neuen Zweitwohnungen, die in Zukunft zur Verfügung stehen, eine gute Investition sein. Der Markt wird sich dann ausschließlich auf den Wiederverkauf von Häusern konzentrieren, von Ausländer zu Ausländer.
Der Kaufprozess in Schweiz
Ausländische Investoren und Nicht-Residenten, die eine Immobilie in der Schweiz erwerben möchten, benötigen eine Genehmigung, die von den Bundesbehörden erteilt wird. Je nach Kanton (Region) müssen auch alle lokalen Anforderungen erfüllt werden. Der Erwerb von Immobilien in der Schweiz wird durch die Lex Koller geregelt.
Die Lex Koller Vorschriften
Die Lex Koller erlaubt es ausländischen Investoren und Nichtansässigen der Schweiz, Immobilien in bestimmten Gebieten des Landes zu kaufen. Eine bestimmte Anzahl von Immobilienverkäufen wird auf Gebiete innerhalb von Wallis, Freiburg, Waadt, Neuenburg, Graubünden, Bern und Tessin aufgeteilt.
Diese Teile der Schweiz sind vor allem für ihre Skigebiete bekannt, was Investitionen in diesen Gebieten sehr lukrativ macht. Die Lex Koller gilt nur für diejenigen, die ihre Immobilie vermieten wollen, nicht für diejenigen, die sie als Hauptwohnsitz kaufen. Diejenigen, die ihre Immobilie als ständigen Wohnsitz nutzen wollen, müssen einen Schweizer Wohnsitz erwerben.
Ein lokaler Schweizer Notar wird sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer handeln, um die Transaktion abzuschließen. Er ist dazu da, die Interessen beider Parteien zu schützen und wird die für den rechtlichen Besitz erforderlichen Urkunden und Dokumente aufsetzen.
Notargebühren, Grundbuchgebühren und staatliche Kaufsteuern sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich, im Wallis müssen Sie z.B. 3% einplanen. Die Gebühren sind vom Käufer zu zahlen, nicht vom Verkäufer. Alle Verträge werden in Schweizer Franken abgewickelt. Hat sich der Käufer für eine Wohnung entschieden, ist die Kaufabwicklung über den Notar unkompliziert.
Der Immobilienerwerb Prozess
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Füllen Sie Formulare für persönliche Daten und Vollmachtsdokumente aus.
▶Einzahlung der vereinbarten Kaution auf das Notarkonto.
▶Unterzeichnung des Kaufvertrags.
▶Wenn die Immobilie von einem Nicht-Schweizer gekauft wird, wird der Notar in dessen Namen bei den kantonalen Behörden eine Bewilligung beantragen. Die Dauer bis zur Erteilung der Bewilligung ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und hängt vom aktuellen Stand der Bewilligungen und Zuteilungen im jeweiligen Gebiet ab.
▶Sobald die Genehmigung vorliegt und das Grundstück fertiggestellt ist, wird der Notar den Kaufvertrag beim Grundbuchamt eintragen.
Außerplanmäßig Neu Baut
Bei Neubauprojekten, die nicht in Planung sind, erfolgt die Bezahlung in der Regel stufenweise über den Notar. Der Käufer unterschreibt eine Reservierungsvereinbarung und zahlt eine Anzahlung. Die Bank leistet die verbleibenden Abschlagszahlungen je nach Baufortschritt (in der Regel, wenn mit dem Fundament und dem Dach begonnen wird), wobei die letzte Zahlung nach einer zufriedenstellenden Inspektion der Mängel erfolgt.
Bei Neubauten gilt eine Garantie von 5 Jahren für Baumängel und 10 Jahren für versteckte Mängel.
Eigenschaft Beschränkungen
Beim Kauf einer Immobilie in der Schweiz gibt es bestimmte Vorschriften, die beachtet werden müssen:
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Nicht-schweizerische Familien können jeweils nur eine Immobilie in der Schweiz besitzen und die Größe der Immobilie darf maximal 200m betragen2 interne Wohnnutzfläche. Für Chalets ist die Grundstücksgröße ebenfalls auf 1000m begrenzt2. Der Begriff "Familie" kann als Ehemann und Ehefrau und / oder minderjährige Kinder definiert werden. Über 20 Jahre kann ein Kind eines Eigentümers eine Immobilie in seinem eigenen Namen erwerben, sofern es finanzielle Unabhängigkeit nachweisen kann.
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Bestimmte Kantone schränken den Wiederverkauf einer Immobilie innerhalb einer bestimmten Zeitspanne ein. Diese Regelungen sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich, aber es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Käufer beispielsweise innerhalb der ersten 5 Jahre des Besitzes an einer Immobilie nicht weiterverkauft werden darf. Nach Ablauf dieser Zeit ist es dann möglich, eine Immobilie an einen anderen Nicht-Residenten recht einfach weiterzuverkaufen, wobei die Lex Koller gilt.
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Ein Eigentümer kann eine Immobilie bis zu sechs Monate pro Jahr bewohnen, wobei die maximale Aufenthaltsdauer jeweils drei Monate beträgt.
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Eine Immobilie kann für maximal 11 Monate und 1 Woche pro Jahr gemietet werden.
EU-Bürger mit einer Aufenthaltserlaubnis B und alle Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis C unterliegen nicht den oben genannten Einschränkungen.
Leitfaden für Immobilienkäufer
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